Hauptamt
Beglaubigung, Unterschrift
Kurzinformationen
Die Urschriften der fremden Schriftstücke einer Behörde müssen zur Bearbeitung vorgelegt werden und zur Vorlage bei einer anderen berechtigten Behörde vorgesehen sein. Die zu beglaubigende Unterschrift unter einem Schriftstück muss in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet werden. Das unterschriebene Schriftstück muss ebenfalls zur Vorlage bei einer anderen berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle benötigt werden.
Rechtsgrundlagen
Verwaltungsverfahrensgesetz(VwVfG) § 34
Brandenburgische Beglaubigungsbestimmungsverordnung (BbgBegBestV)
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen
Gebühren
für Unterschriften, Handzeichen 3,00 EUR
Ansprechpartner
Guntram Glatzer
Zimmer 22
(033472) 66912
Helma Effenberg
Zimmer 22
(033472) 66927