Hauptamt
Beglaubigung, Zeugniskopie
Kurzinformationen
Abschriften, Vervielfältigungen und Negative werden auf Antrag beglaubigt, wenn die Schriftstücke bei einer berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle vorzulegen sind.
Beschreibung
Beglaubigt werden
- Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse
- Übersetzungen (z. B. Zeugnisse) aus dem ausländischen von einem anerkannten Dolmetscher
- Sv-Bücher, deutsche Dokumente
- Arbeitszeugnisse (Beurteilung) nur für behördliche Zwecke von Behörden
Nicht beglaubigt werden
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Abstammungs-, Scheidungs- oder Sterbeurkunden)
- Abschriften von Urkunden, z. B. von einer privaten Firma für eine private Firma
- Abschriften vom Standes- oder Liegenschaftsamt
Rechtsgrundlagen
Brandenburgische Beglaubigungsbestimmungsverordnung (BbgBeglBestV)
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen
- Originalzeugnis für die Beglaubigung von Kopien
Fristen
- Die Beglaubigung wird sofort vorgenommen.
- Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden behördlichen Schriftstücke.
Gebühren
Beglaubigung von Abschriften und Kopien je Dokument 3,00 EUR
Beglaubigungen, die von Schülern oder Studenten, von Empfängern von Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende (ALG II) bzw. von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII für Bewerbungen oder zur Vorlage bei Behörden benötigt werden sind gebührenfrei
Ansprechpartner
Guntram Glatzer
Zimmer 22
(033472) 66912
Helma Effenberg
Zimmer 22
(033472) 66927