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Hauptamt

Beglaubigung, Zeugniskopie


Kurzinformationen

Abschriften, Vervielfältigungen und Negative werden auf Antrag beglaubigt, wenn die Schriftstücke bei einer berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle vorzulegen sind.


Beschreibung

Beglaubigt werden

  • Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse
  • Übersetzungen (z. B. Zeugnisse) aus dem ausländischen von einem anerkannten Dolmetscher
  • Sv-Bücher, deutsche Dokumente
  • Arbeitszeugnisse (Beurteilung) nur für behördliche Zwecke von Behörden

Nicht beglaubigt werden

  • Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Abstammungs-, Scheidungs- oder Sterbeurkunden)
  • Abschriften von Urkunden, z. B. von einer privaten Firma für eine private Firma
  • Abschriften vom Standes- oder Liegenschaftsamt

Rechtsgrundlagen

Brandenburgische Beglaubigungsbestimmungsverordnung (BbgBeglBestV)


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen
  • Originalzeugnis für die Beglaubigung von Kopien

Fristen

  • Die Beglaubigung wird sofort vorgenommen.
  • Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden behördlichen Schriftstücke.

Gebühren

Beglaubigung von Abschriften und Kopien je Dokument 3,00 EUR

 

Beglaubigungen, die von Schülern oder Studenten, von Empfängern von Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende (ALG II) bzw. von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII für Bewerbungen oder zur Vorlage bei Behörden benötigt werden  sind gebührenfrei


Ansprechpartner

Guntram Glatzer
Zimmer 22
Telefon (033472) 66912

Helma Effenberg
Zimmer 22
Telefon (033472) 66927

Kontakt

Amt Golzow

Seelower Straße 14
15328 Golzow

 

Telefon (033472) 669-0
Telefax (033472) 66913

E-Mail

 

 

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