Meldeamt der Stadt Seelow
Meldebescheinigung
Kurzinformationen
Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein. Die Beantragung kann persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich erfolgen.
Die Meldebescheinigung beinhaltet Daten darüber, wo und seit wann jemand an einer bestimmten Adresse gemeldet ist. Folglich werden Daten wie Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Staatsangehörigkeit sowie die aktuelle Anschrift der Hauptwohnung und ggf. auch der Nebenwohnung angegeben.
Rechtsgrundlagen
- § 18 Bundesmeldegesetz
Notwendige Unterlagen
bei persönlicher Beantragung:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Bürgern der gültige Reisepass
- bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
bei schriftlicher Beantragung:
- formloser Antrag mit Angabe des Verwendungszweckes
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- Verrechnungsscheck oder Bankeinzugsermächtigung
- frankierter Rückumschlag
Gebühren
- Die Gebühr beträgt 5,00 €
- gebührenfrei: Bescheinigung für bestimmte Zweckbindungen (z.B. Renten-, Vertriebenenangelegenheiten, soziale Angelegenheiten)
- Aufenthaltsbescheinigung mit größerem Verwaltungsaufwand (z.B. Archivauskünfte): Gebühr beträgt 14,00 €
Ansprechpartner
Carmen Propson
(03346) 802-139