Meldeamt der Stadt Seelow
Notreiseausweis
Kurzinformationen
Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten der EU, des EWR und der Schweiz oder eines der Staaten, die im Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15.03.2001 aufgeführt sind, können im Unterschied zum Reiseausweis als Passersatz einen Notreiseausweis erhalten. Das gleiche gilt für Staatsangehörige der Staaten, die im Anhang I dieser Verordnung aufgelistet sind und jeweils die Berechtigung zum Aufenthalt im Hoheitsgebiet der EU, von Island, Norwegen, Liechtenstein sowie der Schweiz (und zur Rückkehr dorthin) nachweisen.
Fristen
Der Notreiseausweis als Passersatz gilt grundsätzlich nur für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens für 1 Monat.
Gebühren
Die Gebühr für die Ausstellung des Notreiseausweises an ausländische Staatsbürger beträgt 25 €.
Ansprechpartner
Carmen Propson
(03346) 802-139