Meldeamt der Stadt Seelow
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Kurzinformationen
Neben den verschieden gesetzlich geregelten Möglichkeiten des automatischen Erwerbes der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. durch Abstammung von einem deutschen Elternteil), ist für ausländische Staatsangehörige auch der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung vorgesehen. Hierzu kann ein Einbürgerungsantrag gestellt werden, welcher individuell nach unterschiedlichen Vorschriften geprüft wird.
Beschreibung
weitere Aufgaben
- Nachweis über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit oder Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
- Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (zum Beispiel bei Erwerb einer weiteren ausländischen Staatsangehörigkeit)
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Carmen Propson
(03346) 802-139