Backscheune Buschdorf | zur StartseiteKegelbahn Zechin | zur StartseiteDie Ortsdurchfahrt in Küstrin-Kietz | zur StartseiteBlick auf die Oder | zur StartseiteBackscheune Buschdorf und Korbmachermuseum auf dem denkmalgeschützten Areal der "Alten Schule" | zur StartseiteDie Ortslage in Gorgast | zur StartseiteKlangzimmer in Rathstock | zur StartseiteGetreidespeicher in Golzow | zur StartseiteFreibad Zechin mit Bootsanlegestelle | zur StartseiteFort Gorgast | zur StartseiteBlick aufs Odervorland | zur Startseite
 

Meldeamt der Stadt Seelow

Trennung, widerrufen


Kurzinformationen

Im Jahr nach der Trennung können Eheleute letztmalig vom Ehegattensplitting profitieren, solang beide damit einverstanden sind.


Beschreibung

Normalerweise dürfen sich Ehegatten nicht einseitig von der bisherigen Zusammenveranlagung lösen. Liegen allerdings handfeste Gründe dafür vor, darf die Zusammenveranlagung von einem Partner aufgelöst werden. Ein akzeptabler Grund für den Widerruf kann aber darin liegen, dass die Zusammenveranlagung für den widerrufenden Teil wirtschaftlich nachteilig ist. Eine Verpflichtung zur gemeinsamen Veranlagung kann nur dann bestehen, wenn der dadurch finanziell benachteiligte Ehegatte diesen Nachteil vom Ex-Partner ersetzt bekommt. Ist das nicht der Fall, steht es ihm frei, die Zustimmung zu widerrufen.


Ansprechpartner

Carmen Propson
Telefon (03346) 802-139

Kontakt

Amt Golzow

Seelower Straße 14
15328 Golzow

 

Telefon (033472) 669-0
Telefax (033472) 66913

E-Mail

 

 

Wohnen in Golzow:

Wohnraumförderung

 

KitaPortal

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

22. 11. 2024 - Uhr

 

23. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 

23. 11. 2024 - Uhr – Uhr