Hauptamt
Beglaubigung
Kurzinformationen
Abschriften, Vervielfältigungen und Negative werden auf Antrag beglaubigt, wenn die Schriftstücke bei einer berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle vorzulegen sind.
Beschreibung
Beglaubigt werden
- Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse
- Übersetzungen (z. B. Zeugnisse) aus dem ausländischen von einem anerkannten Dolmetscher
- Sv-Bücher, deutsche Dokumente
- Arbeitszeugnisse (Beurteilung) nur für behördliche Zwecke von Behörden
Nicht beglaubigt werden
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Abstammungs-, Scheidungs- oder Sterbeurkunden)
- Abschriften von Urkunden, z. B. von einer privaten Firma für eine private Firma
- Abschriften vom Standes- oder Liegenschaftsamt
Rechtsgrundlagen
§§ 33 und 34 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Brandenburgische Beglaubigungsbestimmungsverordnung (BbgBeglBestV)
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen
- Originalzeugnis für die Beglaubigung von Kopien
Fristen
Die Beglaubigung wird sofort vorgenommen. Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden behördlichen Schriftstücke.
Gebühren
- für Kopie der 1. Seite: 0,50 EUR
- für Kopie jeder weiteren Seite: 0,25 EUR
- für Farbkopie je Seite: 2,00 EUR
- für Beglaubigung je Seite: 3,00 EUR
Ansprechpartner
Guntram Glatzer
Zimmer 22
(033472) 66912
Helma Effenberg
Zimmer 22
(033472) 66927