Blick aufs Odervorland | zur StartseiteKegelbahn Zechin | zur StartseiteBlick auf die Oder | zur StartseiteBackscheune Buschdorf und Korbmachermuseum auf dem denkmalgeschützten Areal der "Alten Schule" | zur StartseiteGetreidespeicher in Golzow | zur StartseiteKlangzimmer in Rathstock | zur StartseiteFreibad Zechin mit Bootsanlegestelle | zur StartseiteBackscheune Buschdorf | zur StartseiteDie Ortsdurchfahrt in Küstrin-Kietz | zur StartseiteFort Gorgast | zur StartseiteDie Ortslage in Gorgast | zur Startseite
 

Ordnungsamt

Fahrzeuge, illegal abgestellte


Kurzinformationen

Mit zunehmender Motorisierung werden vermehrt Kraftfahrzeuge festgestellt, die von ihren Besitzern als Autowracks sowohl im öffentlichen Verkehrsraum als auch auf privaten Flächen abgestellt werden. In beiden Fällen greift das KrW-/AbfG, wenn es sich bei den Autowracks um Abfall i.S. d. § 3 des genannten Gesetzes handelt.


Beschreibung

Nicht fahrbereite, im öffentlichen Verkehrsraum abgestellte Fahrzeuge, bitten wir dem Ordnungsamt mitzuteilen. Bei Vorliegen einer Gefährdung kann das Fahrzeug aufgrund seines konkreten Zustands geeignet sein, gegenwärtig oder künftig das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere der Umwelt zu gefährden. Nach Prüfung des Einzelfalles kann das Fahrzeug auch sofort beseitigt werden. Dies erfolgt stets auf Kosten des letzten Halters.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Robert Trenkel
Zimmer 10
Telefon (033472) 66916

Kontakt

Amt Golzow

Seelower Straße 14
15328 Golzow

 

Telefon (033472) 669-0
Telefax (033472) 66913

E-Mail

 

 

Wohnen in Golzow:

Wohnraumförderung

 

KitaPortal

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

22. 11. 2024 - Uhr

 

23. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 

23. 11. 2024 - Uhr – Uhr