Ordnungsamt
Gewerbe, abmelden
Kurzinformationen
Anzeige der Beendigung (=Abmelden) eines stehenden Gewerbes.
Hier können Sie Ihre Abmeldung online anzeigen.
Beschreibung
Die endgültige Aufgabe eines stehenden Gewerbetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle ist der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen. Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein).
Die Abmeldung nur eines Teils der ausgeübten Tätigkeit ist nicht anzeigepflichtig. Sie kann jedoch als freiwillige Meldung (Korrektur unrichtig gewordener Daten) kostenfrei vorgenommen werden.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
bei persönlicher Erstattung der Anzeige:
Personalausweis oder Reisepass
bei Vertretung:
Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
Gebühren
Für die Bescheinigung der Gewerbeabmeldung wird eine Gebühr in Höhe von 10,- EUR erhoben.
Ansprechpartner
Angelika Grund
Zimmer 11
(033472) 66924