Backscheune Buschdorf | zur StartseiteFreibad Zechin mit Bootsanlegestelle | zur StartseiteGetreidespeicher in Golzow | zur StartseiteDie Ortslage in Gorgast | zur StartseiteKegelbahn Zechin | zur StartseiteFort Gorgast | zur StartseiteDie Ortsdurchfahrt in Küstrin-Kietz | zur StartseiteBlick auf die Oder | zur StartseiteKlangzimmer in Rathstock | zur StartseiteBackscheune Buschdorf und Korbmachermuseum auf dem denkmalgeschützten Areal der "Alten Schule" | zur StartseiteBlick aufs Odervorland | zur Startseite
 

Ordnungsamt

Negativzeugnis für gefährliche Hunde nach § 8 (3) HundehV, beantragen


Beschreibung

  • Der Hund muss das erste Lebensjahr vollendet haben.
  • Der Hund ist dauerhaft mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard gekennzeichnet.
  • Die örtliche Ordnungsbehörde erteilt eine Bescheinigung (Negativzeugnis).
  • Mit dem Negativzeugnis erhält der Hundehalter eine Plakette.
  • Das Negativzeugnis verliert mit dem Wechsel des Hundehalters sowie nach Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes seine Gültigkeit.

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Kennzeichnung des Hundes mittels Microchip-Transponder
  • aktuelles Führungszeugnis
  • Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses
  • Gutachten eines anerkannten Sachverständigen über das Verhalten des Hundes

Gebühren

Negativzeugnis: Einmalgebühr in Höhe von 25 EUR


Ansprechpartner

Robert Trenkel
Zimmer 10
Telefon (033472) 66916

Kontakt

Amt Golzow

Seelower Straße 14
15328 Golzow

 

Telefon (033472) 669-0
Telefax (033472) 66913

E-Mail

 

 

Wohnen in Golzow:

Wohnraumförderung

 

KitaPortal

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

30. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 

30. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 

30. 11. 2024 - Uhr – Uhr