Fort Gorgast | zur StartseiteKegelbahn Zechin | zur StartseiteDie Ortslage in Gorgast | zur StartseiteBackscheune Buschdorf | zur StartseiteKlangzimmer in Rathstock | zur StartseiteBackscheune Buschdorf und Korbmachermuseum auf dem denkmalgeschützten Areal der "Alten Schule" | zur StartseiteGetreidespeicher in Golzow | zur StartseiteBlick auf die Oder | zur StartseiteBlick aufs Odervorland | zur StartseiteFreibad Zechin mit Bootsanlegestelle | zur StartseiteDie Ortsdurchfahrt in Küstrin-Kietz | zur Startseite
 

Ordnungsamt

Veranstaltung, Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen


Kurzinformationen

Grundsätzlich muss sich die Nutzung von Straßen, Wegen, Plätzen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Widmung halten (Gemeingebrauch). Bei einer Nutzung über den in der Widmung bestimmten Zweck hinaus oder durch nicht von der Widmung erfasste Personen liegt eine Sondernutzung vor.

  • Straßensperrung für ein Straßenfest
  • Verteilen von Werbeprospekten im öffentlichen Bereich
  • Aufstellen von Verkaufständen, Informationsständen, Werbetafeln oder Tischen und Stühlen zur Bewirtung, soweit diese in den Straßenraum hineinragen und zu einer Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs führen können
  • Nutzung eines öffentlichen Bades für einen Schwimmwettbewerb

Beschreibung

Die Sondernutzung einer öffentlichen Sache bedarf der Erlaubnis (Sondernutzungserlaubnis) durch die zuständige Behörde (z. B Straßenbaubehörde bei Straßen). Die Erlaubnis darf grundsätzlich nur befristet oder auf Widerruf erteilt werden. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.

Die einzelnen Voraussetzungen für die Sondernutzung sind in den Straßengesetzen des Bundes und der Länder sowie den kommunalen Regelungen für öffentliche Einrichtungen festgehalten.


Für die Sondernutzung darf eine Sondernutzungsgebühr erhoben werden. Bei Bemessung der Gebühren sind Art und Ausmaß der Einwirkung auf die benutzte Sache sowie das wirtschaftliche Interesse des Gebührenschuldners zu berücksichtigen.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Angelika Grund
Zimmer 11
Telefon (033472) 66924


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).

Kontakt

Amt Golzow

Seelower Straße 14
15328 Golzow

 

Telefon (033472) 669-0
Telefax (033472) 66913

E-Mail

 

 

Wohnen in Golzow:

Wohnraumförderung

 

KitaPortal

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

22. 11. 2024 - Uhr

 

23. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 

23. 11. 2024 - Uhr – Uhr