Hauptamt
Einschulung, beantragen
Kurzinformationen
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Die Anmeldung erfolgt bis zum 28. Februar in der zuständigen Grundschule. Adresse der zuständigen Grundschule siehe Schulprträts im Land Brandenburg
Die Grundschulen
"Kinder von Golzow" und Küstriner Vorland
Beschreibung
Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung durch die Gesundheitsämter teilzunehmen.
Sowohl im Kita-Gesetz als auch im Schulgesetz ist festgelegt, wie die Sprachstandsfeststellung und die Sprachförderkurse in den Kindertagesstätten in Abstimmung mit den zuständigen Grundschulen bestimmt werden. Ziel der Sprachstandsfeststellung ist es, Kinder mit einem erhöhten Förderbedarf in ihrer sprachlichen Entwicklung vor der Einschulung zu erkennen und zu fördern.
FLEX - Klassen (Flexible Eingangsphase) sind jahrgangsgemischte Klassen 1 und 2 mit einer individuellen Verweildauer von 1 bis 3 Jahren in der Schuleingangsphase. Schneller lernende Schülerinnen und Schüler können nach einem Jahr überspringen, während langsam lernende Schülerinnen und Schüler 3 Jahre verweilen können, ohne dass dieses auf die Schulzeit angerechnet wird.
Mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 erstellen die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 1 eine Lernentwicklungsdokumentation (Portfolio). Zusammen mit dem Klassenlehrer werden die Entwicklungsschritte dokumentiert, sodass die Eltern einen täglichen Überblick über die Lernfortschritte oder den Förderbedarf haben.
Am Ende der Jahrgangsstufe 2 gibt es das erste Notenzeugnis. Ab Jahrgangsstufe 3 erhalten die Schüler jeweils zum Schulhalbjahr und zum Schuljahresende Zeugnisse mit Noten.
Seit dem Schuljahr 2007/2008 werden im 1.Halbjahr der Jahrgangsstufe 6 verbindlich zentrale Vergleichsarbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben.
In folgenden Fächern wird in der Grundschule unterrichtet:
ab 1. Schuljahr
- Deutsch
- Sachunterricht
- Mathematik
- Sport
- Ästhetik (Musik und Kunst)
ab 3. Schuljahr
- erste Fremdsprache
ab 5. Schuljahr
- Naturwissenschaften
- Gesellschaftswissenschaften
- Wirtschaft – Arbeit – Technik (WAT)
- Lebensgestaltung – Ethik – Religionskunde (L-E-R)
Das Brandenburgische Schulgesetz sieht vor, dass die Einrichtung von Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) ab Jahrgangsstufe 5 möglich ist. Seit dem Schuljahr 2008/09 sind an 30 Gymnasien und einer Gesamtschule in öffentlicher Trägerschaft sowie an vier Gymnasien in freier Trägerschaft Leistungs- und Begabungsklassen eingerichtet.
In der Jahrgangsstufe 6 nach den Weihnachtsferien werden die Grundschulgutachten erstellt und durch die Klassenkonferenz beschlossen.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz- BbgSchulG)
- Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (Grundschulverordnung- GV)
- Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe - (Kindertagesstättengesetz- KitaG)
Notwendige Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes
Fristen
Anmeldung bis 28. Februar
Gebühren
keine
Ansprechpartner
Elke Malchow
Zimmer 23
(033472) 66926