Die Ortsdurchfahrt in Küstrin-Kietz | zur StartseiteFort Gorgast | zur StartseiteFreibad Zechin mit Bootsanlegestelle | zur StartseiteKegelbahn Zechin | zur StartseiteBackscheune Buschdorf | zur StartseiteKlangzimmer in Rathstock | zur StartseiteBlick auf die Oder | zur StartseiteBackscheune Buschdorf und Korbmachermuseum auf dem denkmalgeschützten Areal der "Alten Schule" | zur StartseiteBlick aufs Odervorland | zur StartseiteGetreidespeicher in Golzow | zur StartseiteDie Ortslage in Gorgast | zur Startseite
 

Kämmerei

Hundesteuer, Befreiung beantragen


Kurzinformationen

Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für:

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen “B”, “BL”, “aG” oder “H” besitzen.
  • Hunde, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
  • Gebrauchshunde für Herden in der erforderlichen Zahl
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Gemeinde aufhalten, sind für diejenigen Hunde von der Steuer befreit, die sie bei ihrer Ankunft besitzen, wenn sie nachweisen können, dass die Hunde in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland versteuert werden oder von der Steuer befreit sind.

Beschreibung

Voraussetzungen für Steuerbefreiungen:

  • Steuerbefreiungen werden nur gewährt, wenn der Hund für den die Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Zweck hinlänglich geeignet ist.
  • Steuerbefreiungen werden nicht gewährt für gefährliche Hunde. Dies gilt nicht für solche Hunde, für die der Hundehalter ein Negativgutachten vorlegen kann.
  • Der Antrag auf Steuerbefreiung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des Kalendermonats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich bei der Gemeinde Amt für Finanzen, Sachgebiet Steuern, zu stellen. Bei verspätetem Antrag wird die Steuer für den nach Eingang des Antrages beginnenden Kalendermonats auch dann nach den Steuersätzen erhoben, wenn die Voraussetzungen für die beantragte Steuervergünstigung vorliegen.
  • Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese gilt nur für die Halter, für die sie beantragt und erteilt worden ist.
  • Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung weg, so ist dies innerhalb von 2 Wochen nach dem Wegfall anzuzeigen.

Rechtsgrundlagen

Es gelten die Hundesteuersatzungen der Gemeinden.


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis
  • ggf. Schwerbehindertenausweis
  • ggf. Negativgutachten
  • Formloses Schriftstück, in dem die Antragsstellung begründet wird

Gebühren

keine


Ansprechpartner

Sabrina Streich
Zimmer 20
Telefon (033472) 66940


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).

Kontakt

Amt Golzow

Seelower Straße 14
15328 Golzow

 

Telefon (033472) 669-0
Telefax (033472) 66913

E-Mail

 

 

Wohnen in Golzow:

Wohnraumförderung

 

KitaPortal

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

22. 11. 2024 - Uhr

 

23. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 

23. 11. 2024 - Uhr – Uhr