Kämmerei
Hundesteuer, Ermäßigung beantragen
Kurzinformationen
Steuerermäßigung wird auf Antrag gewährt für:
- Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden im Außenbereich erforderlich sind bzw. vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m Luftlinie entfernt liegen
- Hunde, die unmittelbar für die Ausübung eines Berufs notwendig sind
Beschreibung
Voraussetzungen für Steuerermäßigung:
- Steuerermäßigungen werden nur gewährt, wenn der Hund für den die Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Verwendungszweck (z.B. als Blindenhund, Rettungshund usw.) hinlänglich geeignet ist.
- Steuerermäßigungen werden nicht gewährt für gefährliche Hunde. Dies gilt nicht für solche Hunde, für die der Hundehalter ein Negativgutachten vorlegen kann.
- Der Antrag auf Steuerermäßigung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des Kalendermonats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich bei der Gemeinde Amt für Finanzen, Sachgebiet Steuern, zu stellen. Bei verspätetem Antrag wird die Steuer für den nach Eingang des Antrages beginnenden Kalendermonats auch dann nach den Steuersätzen erhoben, wenn die Voraussetzungen für die beantragte Steuervergünstigung vorliegen.
- Über die Steuerermäßigung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese gilt nur für die Halter, für die sie beantragt und erteilt worden ist.
- Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung weg, so ist dies innerhalb von 2 Wochen nach dem Wegfall anzuzeigen.
Rechtsgrundlagen
Es gelten die Hundesteuersatzungen der Gemeinden.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis
- ggf. Negativgutachten
- Formloses Schriftstück, in dem die Antragsstellung begründet wird
Gebühren
keine
Ansprechpartner
Sabrina Streich
Zimmer 20
(033472) 66940
Formulare
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