Gebäudemanagement
Hausnummernvergabe, beantragen
Kurzinformationen
Hausnummern dienen dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielorts und der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis. Deshalb ist jedes zur selbständigen Nutzung bestimmte Gebäude mit der durch das Amt Golzow zugeteilten Hausnummer zu versehen.
Hierzu stellt der Grundstückseigentümer bzw. der Inhaber grundstückseigener Rechte (Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer) im Zuge der Baugenehmigung bzw. vor Nutzungsbeginn einen Antrag auf Vergabe einer Hausnummer.
Nach Bearbeitung des Antrages ergeht ein Bescheid über die Festsetzung der Hausnummer. Diese wird dem Antragsteller und wichtigen Behörden und Trägern von Versorgungsaufgaben zugestellt.
Für jedes Hauptgebäude auf bebauten Flurstücken vergibt das Gebäudemanagement eine Hausnummer durch Bescheid, wenn hierfür ein ordnungsrechtlicher Grund besteht.
Gründe sind insbesondere
- Grundstücksteilungen
- Beseitigungen von irreführenden Hausnummern aus früheren Zeiten
- Veränderungen in der Erschließung
- Veränderungen des Haupteingangs
Die festgesetzte Hausnummer ist umgehend an das Gebäude in der Art anzubringen, dass sie von der Straße aus gut zu erkennen ist.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Golzow
Ansprechpartner
Kristin Wenzel
Zimmer 9
(033472) 66922