Hauptamt
Gemeindevertretung
Kurzinformationen
Die Gemeindevertretungen der amtsangehörigen Gemeinden.
Beschreibung
Die Gemeindevertretung ist das von den Bürgern einer Gemeinde für eine bestimmte Zeit gewählte Verwaltungsgremium. Im Land Brandenburg wird dieses Gremium auf fünf Jahre gewählt. Die Gemeindevertretung besteht aus dem Vorsitzenden, welcher in erster Linie der Bürgermeister ist und aus den gewählten Gemeindevertretern. Die Beschlüsse werden grundsätzlich in öffentlicher Sitzung mit Stimmenmehrheit gefasst.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Guntram Glatzer
Zimmer 22
(033472) 66912