Hauptamt
Hoheitszeichen
Kurzinformationen
Die Gemeinden als auch das Amt sind berechtigt Hoheitszeichen zu führen.
Näheres ist in den Hauptsatzungen geregelt.
Rechtsgrundlagen
Verordnung über kommunale Hoheitszeichen (Kommunale Hoheitszeichenverordnung - KommHzV)
Ansprechpartner
Guntram Glatzer
Zimmer 22
(033472) 66912