Bauamt
Baugenehmigung, beantragen
Kurzinformationen
Ein Baugenehmigungsverfahren ist erforderlich, wenn
- das geplante Vorhaben nicht in der Liste der baugenehmigungsfreien Vorhaben (§ 55 BbgBO) aufgeführt ist oder
- es sich nicht um die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden geringer oder mittlerer Höhe im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplans handelt oder
- das Vorhaben nicht in vollem Umfang den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht oder
- die Erschließung nicht gesichert ist.
Seit dem 01.09.2003 gilt die neue Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), die eine schnellere und effizientere Verfahrensabwicklung ermöglichen soll. Dem Bürger sollen durch eine umfassende Konzentrationswirkung der Baugenehmigung unnötige Behördengänge erspart werden. Das Bauantrags- und das Baugenehmigungsverfahren sollen innerhalb von 4 Monaten nach Antragseinreichung abgeschlossen sein.
Das Bauantragsverfahren:
- Der Bauantrag ist durch den Bauherrn bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland einzureichen (nicht mehr bei der Amtsverwaltung)
- Innerhalb von zwei Wochen erhält der Bürger eine Eingangsbestätigung, ggf. mit dem Vermerk, welche Unterlagen noch nachzureichen sind.
- Innerhalb weiterer zwei Wochen können vom Bauherrn noch fehlende Unterlagen nachgereicht werden.
Das Baugenehmigungsverfahren
Nach Vorliegen aller Bauantragsunterlagen hat die Bauaufsichtsbehörde innerhalb von einem Monat die Stellungnahmen aller zu beteiligenden Stellen (ca. 35) einzuholen und innerhalb von zwei Monaten die Stellungnahme der betroffenen Gemeinde, ggf. der Luftfahrtbehörde einzuholen und innerhalb eines weiteren Monats über den Antrag zu entscheiden.
Beschreibung
Bauvorlagen sind gemäß § 10 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erforderlich.
Rechtsgrundlagen
- Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten durch Nachweise nach der Brandenburgischen Bauordnung (Brandenburgische Wasserbauprüfverordnung- BbgWBauPV)
- Verordnung über die Gebühren in bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten im Land Brandenburg (Brandenburgische Baugebührenordnung- BbgBauGebO)
- Verordnung über Vorlagen und Nachweise in bauaufsichtlichen Verfahren im Land Brandenburg (Brandenburgische Bauvorlagenverordnung- BbgBauVorlV)
- Verwaltungsvorschrift zur Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung Bauvorlagenverordnung (VVBbgBauVorlV)
- (Satzungen der Gemeinde)
Notwendige Unterlagen
- Bauantrag
- Bauvorlagen
Fristen
ca. 4 Monate
Ansprechpartner
Robert Lehmpfuhl
Zimmer 14
(033472) 66939